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SUMMARY:Karfreitag
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DESCRIPTION:Am Freitag der Karwoche\, am „Karfreitag“\, erinnern d
 ie christlichen Kirchen an den Tod Jesu am Kreuz. Dieser soll nach dem
  Bericht der synoptischen Evangelien zur neunten Stunde des Tages\, al
 so um 15.00 Uhr am Nachmittag\, eingetreten sein. Nach dem Tod Jesu am
  Kreuz ist dieser nach christlichem Glauben als Mensch in das Reich de
 r Toten eingetreten\, bis er aus diesem „am dritten Tage“\, d.h. b
 ei inklusiver Rechnung am Ostersonntag\, wieder auferstanden ist. Die 
 frühe christliche Theologie erachtete diesen „Hinabstieg in das Rei
 ch der Toten“\, den Descensus ad Inferos\, als notwendig\, damit Jes
 us auch die „Gerechten“ (wie z.B. Abraham) aus der Scheol\, dem Or
 t\, an dem sich die Verstorbenen aufhalten\, erlösen kann. Religionsg
 eschichtlich hat der Kreuzestod Jesu einen Diskurs sowohl mit dem rabb
 inischen Judentum als auch dem Koran ausgelöst. Dabei berichten früh
 christliche Schriften einerseits\, dass jüdische Kreise die These ver
 treten hätten\, die Jünger hätten Jesu Leichnam gestohlen und dann 
 fälschlicherweise behauptet\, er sei von den Toten auferstanden. Dar
 über hinaus beschreiben jüdisch-rabbinische Texte\, dass die Hinrich
 tung Jesu in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt sei – vielleich
 t um eine anti-jüdische christliche Polemik zurückzuweisen? Anderers
 eits kennt auch der Koran die Aussage\, dass Jesus nicht am Kreuz selb
 st gestorben\, sondern von Gott in dem Himmel aufgenommen worden sei (
 vgl. Christi Himmelfahrt). In Deutschland\, Österreich und der Schwei
 z ist der Karfreitag ein so genannter „stiller Feiertag“\, an dem 
 besondere Verbote gelten – wie beispielsweise eine Einschränkung vo
 n Tanzveranstaltungen. Die christlichen Liturgien kennen verschiedene 
 Arten der Verhüllung und/oder Verehrung des Kreuzes. Wird im römisch
 en Ritus beispielsweise das Kreuz bis zur Feier der Auferstehung Jesu 
 in der Osternacht verhüllt\, wird es in der ostsyrischen Liturgie exe
 mplarisch zu Grabe getragen und bis zur Osternacht „bestattet.“
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